Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Regierungs-Blatt Seite 407), F. Schieferdecker in Weimar zum Hauptagenten 
für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 1. April 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(41] Das 18., 19. und 20. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2854 Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens; v. 22. März 1902. 
„ 2855 Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung; vom 22. März 1902. 
„ 2856 Bekanntmachung, betr. die Zulassung zur Führung von Hochsee- 
fischereifahrzeugen in der Islandfahrt; vom 22. März 1902. 
„ 2857 Gesetz, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaus- 
halts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete; 
vom 24. März 1902. 
„ 2858 Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich zur 
Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an der 
deutsch-französischen Grenze; vom 1. Oktober 1901. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
12 und 13: 
S. 59 Allerhöchste Erlasse vom 30. Januar 1901, 1. betr. die Geschäfts- 
ordnung für das Reichsmilitärgericht, und 2. betr. die Geschäfts- 
ordnung für den bei dem Reichsmilitärgerichte bestehenden Disziplinar= 
hof für richterliche Militärjustizbeamte. 
" 68 Zollfreiheit für inländische im Ausland ausgelaugte 2c. Rüben- 
schnitzel; — Ermächtigung weiterer Prüfungsstellen für die Fest- 
stellung der Feinheitsnummer baumwollener Garne bei der Verzollung. 
b 68 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche in den russischen Ostsee-Provinzen; — Aende- 
rungen der Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich.
	        
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