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Beyierungsblatt
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 16. Weimar. * 16. Mai 1903.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Verleihung des Expropriationsrechts zum Bau der Eisenbahn von Ilmenan
nach Schlensingen und Ernennnng des Expropriationskommissars, Seite 119. — Ministerialbekanntmachung,
betr. die Ansführung des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen
Gebrauch von Sprengstoffen, Seite 120. — Ministerialbekanntmachung, betr. die gegenseitige Anerkenung der
im Großherzogtum und in der Preußischen Provinz Hessen-Nassan ansgestellten Radfahrkarten, Seite 121.—
Ministerialbekanntmachung, betr. die Erteilung der # n tssähigkeit an landwirzschaftliche Hauptvereine und land-
wirtschaftliche Vereine im Großherzogtum, Seite 121. — JInhaltsverzeichnis ans dem Reichsgesetzblatt und
dem Centralblatt für das Deutsche Neich, Seite 124, 125.
Ministerialbekauntmachungen.
[49] I. Unter Bezugnahme auf den Staatsvertrag zwischen Sachsen-Weimar,
Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha wegen Herstellung einer Eisenbahn von
Schleusingen nach Ilmenau vom 12. März 1898 (Regierungsblatt von 1899,
Seite 496) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog zum Bau der Eisenbahn
von Ilmenau nach Schlensingen das Expropriationsrecht nach Maßgabe
des Gesetzes vom 17 April 1889 zu verleihen und den Großherzog-
lichen Oberamtsrichter Stephanus zum Expropriationskommissar zu er-
neunen gnädigst geruht haben,
2. daß die vorgedachte Eisenbahn nach den genehmigten Bauplänen die
Großherzoglichen Forstreviere Ilmenau und Stützerbach sowie die Fluren
Ilmenau, Kammerberg und Stützerbach W/A. durchziehen wird und in
den Jahren 1903 und 1904 zur Ausführung kommen soll.
Weimar, den 8. Mai 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
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