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Regierungsblatt
für das
Grohßherzogtum Sachsen.
Nummer 20. Weimar. 20. Juli 1903.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung zur Verbandskasse der Viehbesitzer, Seite 137. —
Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Allgemeinen Versicherungs--Aktiengesellschaft
„Victorin“ in Berlin, Seite 138. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Beauftragung des Medizinalteserenten
im Großherzoglichen Ministerialdepartement des Innern, Medizinalrat Professor Dr. Gumprecht in Weimar,
mit der Ausütbung der technischen Aufsicht über die tierärztlichen Fleischbeschauner im Großherzogtum,
Seite 138. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Entbindung der Perleberger Viehversicherungsgesellschaft
auf Gegenseitigkeit zu Perleberg von der Bestellung eines Hauptbevollmächtigten im Großherzogtum, -— 138.
— Inhaltsverzeichnis aus dem Reichsgesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 139.
Ministerialbekanntmachungen.
[68) I1. Zur Deckung der im Jahre 1902 aus der Verbandskasse der Rind-
viehbesitzer vorschußweise gezahlten Entschädigungen für an Milzbrand
gefallenes Rindvieh wird eine Abgabe in Höhe von
19 in den Ortschaften des l. Verwaltungsbezirkes,
1 0 77 77 L L 1 II. 77
1 2 77 77 77 77 77 III. 77
1 1 77 ’#" 77 77 77 IV. 77
2 1 77 77 7 V. 77
hiermit ausgeschrieben.
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die auf sie entfallenden Bei-
träge bis 1. Oktober 1903 an die Ortsstenereinnehmer pünktlichst abzuführen.
Die Erhebung einer Abgabe für Entschädigungen wegen Verlusten an Rotz oder
Lungenseuche ist in diesem Jahre nicht erforderlich.
Weimar, den 4. Juli 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
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