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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 22. Weimar. 26. August 1903.
Inhalt: Nachtrag zum neuen Regulativ vom 10. August 1892, die juristischen Rrüssungen und die Vorbereitung zum
höheren Justizdienst betreffend, vom 5. August 1903, Seite 143. — Ministerialbekanntmachung, betr. das Ver-
zeichnis derjenigen Amtsstellen der schweizerischen Kantone, an welche sich die Deutschen Behörden wegen Rechts-
hilfe in Strafsachen wenden können, Seite 145. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des
Staatsanwalts beim gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht Dr. Unteutsch zu Jena zum Ent-
eignungskommissar für die Eisenbahnstrecke von Porstendorf nach Eisenberg, Seite 145. — Ministerial-
bekanntmachung, betr. Entbindung der Pensionskasse des Vereins für Handlungskommis von 1858 (kauf-
männischer Verein), Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu Hamburg, von der Bestellung eines Haupt-
bevollmächtigten im Großherzogtum, Seite 145. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt, Seite 146.
76 Nachtrag zum neuen Regulativ vom 10. August 1892, die juristischen Prüfungen und die
Vorbereitung zum höheren Justizdienst betreffend, vom 5. August 1903.
Wir
Wilshelm ECvnst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
verordnen, was folgt:
1. § 18 des neuen Regulatives, die juristischen Prüfungen und die Vor—
bereitung zum höheren Justizdienste betreffend, vom 10. August 1892 wird
aufgehoben.
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