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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
— eim Snter 1900
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den dreißigsten
ordentlichen Landtag des Großherzogtums, Seite 147. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung
des Großherzoglichen Amtsrichters Dr. Moritz in Jena zum Enteignungskommissar für den Erweiterungsbau
des Scealbabnhos resp. der Nebenwerkstatt daselbst, Seite 148.
Ministerialbekanntmachungen.
(81| I. Höchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der
Abgeordneten für den nächsten — den dreißigsten — ordentlichen Landtag des
Großherzogtums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17 April 1896 im Laufe
des Monats November dieses Jahres vorgenommen werden.
Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all-
gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staatsministerium bringt diese
Höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß
die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren Anord-
nungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen Bezirks-
direktoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zugehenden
Anweisungen werden getroffen werden.
Schon jetzt sehen wir uns zu folgenden allgemeinen Anordnungen ver-
anlaßt:
1. Die Großherzoglichen Rechnungsämter und Stenerlokalkom-
missionen haben für ihre Bezirke nach Maßgabe der ihnen durch die
Ministerialverordnung vom 16. Dezember 1896, insbesondere im § 5
erteilten Anweisung, auf Grund der Staatsstenerrollen getrennte Ver-
zeichnisse der nach den §§ 7 und 8 des cit. Gesetzes Wahlberechtigten
aufzustellen und binnen 14 Tagen an den Bezirksdirektor abzugeben.
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