Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

147 
Regierungsblatt 
  
  
  
  
  
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
— eim Snter 1900 
  
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Abgeordneten für den nächsten — den dreißigsten 
ordentlichen Landtag des Großherzogtums, Seite 147. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung 
des Großherzoglichen Amtsrichters Dr. Moritz in Jena zum Enteignungskommissar für den Erweiterungsbau 
des Scealbabnhos resp. der Nebenwerkstatt daselbst, Seite 148. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
(81| I. Höchster Entschließung zufolge sollen die allgemeinen Neuwahlen der 
Abgeordneten für den nächsten — den dreißigsten — ordentlichen Landtag des 
Großherzogtums nach Maßgabe des Gesetzes vom 17 April 1896 im Laufe 
des Monats November dieses Jahres vorgenommen werden. 
Das unterzeichnete, nach § 15 des angezogenen Gesetzes mit der all- 
gemeinen Leitung der Wahlgeschäfte betraute Staatsministerium bringt diese 
Höchste Entschließung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß 
die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren Anord- 
nungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen Bezirks- 
direktoren für den Umfang ihrer Bezirke in Gemäßheit der ihnen zugehenden 
Anweisungen werden getroffen werden. 
Schon jetzt sehen wir uns zu folgenden allgemeinen Anordnungen ver- 
anlaßt: 
1. Die Großherzoglichen Rechnungsämter und Stenerlokalkom- 
missionen haben für ihre Bezirke nach Maßgabe der ihnen durch die 
Ministerialverordnung vom 16. Dezember 1896, insbesondere im § 5 
erteilten Anweisung, auf Grund der Staatsstenerrollen getrennte Ver- 
zeichnisse der nach den §§ 7 und 8 des cit. Gesetzes Wahlberechtigten 
aufzustellen und binnen 14 Tagen an den Bezirksdirektor abzugeben. 
1903 31
	        
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