Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog zum Bau und Betrieb der 
Eisenbahn von Porstendorf nach Eisenberg die Genehmigung zu erteilen 
und das Expropriationsrecht nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1889 
zu verleihen geruht haben, 
2. daß die gedachte Eisenbahn nach den genehmigten Bauplänen die Fluren 
Neuengönna mit Porstendorf, Golmsdorf, Beutnitz mit Naura, Löberschütz, 
Graitschen, Poxrdorf, Nausnitz und Bürgel durchziehen wird und in den 
Jahren 1903 und 1904 zur Ausführung kommen soll. 
Weimar, den 13. Oktober 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Hunnius i. V. 
198) Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 46 
und 47: 
S. 650 Bekanntmachung, betr. die für den Pflanzenverkehr geöffneten 
ausländischen Zollstellen. 
„ 654 Anderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im Reichs- 
dienste vorbehaltenen Stellen; — Anderung des Verzeichnisses 
derjenigen Behörden pp., welche hinsichtlich der den Militäran- 
wärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungs- 
behörde anzusehen sind. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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