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(110) II. Von der Direktion der Landwirtschaftlichen Feuerversicherungs-
Genossenschaft im Königreich Sachsen zu Dresden ist an Stelle des Reinhold
Schwenkenbecher in Jena, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-
bekanntmachung vom 23. März 1893, Regierungsblatt Seite 38/39), der
Kaufmann R. Siemon in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogtum
ernannt worden.
Weimar, den 12. November 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[111) Das 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 2996 Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 11. No-
vember 1903.
2997 Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen
und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien; vom 15. November 1903.
2998 Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Getreidemühlen; vom
15. November 1903.
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Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer öl:
S. 672 Verlegung der Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafengebiet.
675 Beilage. Bekanntmachung, betreffend diejenigen Krankenhäuser
und medizinisch-wissenschaftlichen Institute, welche bis auf weiteres
zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sind.
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Weimar. — Hos-Buchdrucleerei.