Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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(110) II. Von der Direktion der Landwirtschaftlichen Feuerversicherungs- 
Genossenschaft im Königreich Sachsen zu Dresden ist an Stelle des Reinhold 
Schwenkenbecher in Jena, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial- 
bekanntmachung vom 23. März 1893, Regierungsblatt Seite 38/39), der 
Kaufmann R. Siemon in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogtum 
ernannt worden. 
Weimar, den 12. November 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[111) Das 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 2996 Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 11. No- 
vember 1903. 
2997 Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen 
und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien; vom 15. November 1903. 
2998 Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Getreidemühlen; vom 
15. November 1903. 
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Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer öl: 
S. 672 Verlegung der Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafengebiet. 
675 Beilage. Bekanntmachung, betreffend diejenigen Krankenhäuser 
und medizinisch-wissenschaftlichen Institute, welche bis auf weiteres 
zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sind. 
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Weimar. — Hos-Buchdrucleerei.
	        
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