Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Kenntnis gebracht, daß an Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes des Gesellen— 
ausschusses der Handwerkskammer für das Großherzogtum Sachsen, Schneider— 
gesellen Wilhelm Leppert in Weimar, der Schlossergeselle Hermann Arnold in 
Weimar von den Gesellenausschüssen der Handwerkerinnungen des J. Verwaltungs- 
bezirks zum Mitglied des Gesellenausschusses gewählt worden ist. 
Der Arnold hat die Wahl angenommen. 
Weimar, den 26. November 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slevogt i. A. 
(116| VI. Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 4. Februar 1902 
(Regierungsblatt Seite 21) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß für 
den IV. Verwaltungsbezirk eine Meisterprüfungskommission für Schneider in 
Vacha errichtet worden ist. Vorsitzender der Kommission ist der Schneider- 
meister A. Nordheim in Vacha. 
Die Tätigkeit der in Eisenach für den III. und IV. Verwaltungsbezirk 
bestellten Meisterprüfungskommission für Schneider beschränkt sich künftig auf 
den III. Verwaltungsbezirk. 
Weimar, den 27. November 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern, 
Slevogt i. A. 
(117] V. Uber die Verwendung von Tetanusserum und Rotlaufserum 
wird folgendes bestimmt: 
Nur solches Serum darf in den Handel kommen, welches unter staatlicher 
Kontrolle hergestellt ist oder einer Prüfung im Königlichen Institut für experi- 
mentelle Therapie in Frankfurt a. M. unterlegen hat. 
Die Großherzoglichen Bezirksärzte werden angewiesen, in jedem zu ihrer 
Kenntnis gelangenden Falle der Erkrankung einer hülfsbedürftigen (§ 36 des 
Heimatsgesetzes vom 23. Febrnar 1850) Person an Tetanus eine Impfung
	        
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