Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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S. 694 
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77 
  
vom e 1903 über die zwischen Deutschland und Frankreich 
am 19. April 1903 geschlossene Übereinkunft zum Schutze von 
Werken der Literatur und Kunst; vom 25. November 1903. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 54 
und 55: 
694 
694 
697 
700 
719 
Verbot der in Wien erscheinenden Druckschrift „Lucifer". 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche in den russischen Ostseeprovinzen. 
Zollbehandlung abgenutzter Akkumulatorenkasten aus Hartgummi 
im Ausbesserungsverkehre; — Veränderungen in dem Stande oder 
den Befugnissen der Zoll= und Stenerstellen. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche in Transvaal. 
Verordnung über Tagegelder, Fuhr= und Umzugskosten der Reichs- 
beamten. 
Anderung des Verzeichnisses der Herkunfts= und Bestimmungs- 
länder, betr. die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zoll- 
gebiets mit dem Auslande. 
Weimar. — Hof-Bruchdruckerei.
	        
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