Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

8 
[6) II. Dem landwirtschaftlichen Verein zu Blankenhain ist in Gemäßheit des 
§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürger- 
lichen Gesetzbuch, die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 24. Januar 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Krause. 
(7) III. Für die „Commercial Union Assurance Company Limited“ ist an 
Stelle des Rentiers J. F. Franke zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben 
(Ministerial-Bekanntmachung vom 28. August 1888, Regierungsblatt Seite 120) 
der Kaufmann Julius Hinterlach in Weimar zum Hauptagenten für das 
Großherzogtum ernannt worden. 
Weimar, den 16. Januar 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Krause. 
[8] IV. Unter Bezug auf die Bekauntmachung vom 6. Januar 1897 
(Regierungsblatt Seite 3) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, 
daß die Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft „Fortuna“ zu Berlin mit 
Rücksicht auf den geringen Umfang ihrer Geschäfte im Großherzogtum bis auf 
weiteres von der Bestellung eines Hauptbevollmächtigten im Großherzogtum 
entbunden worden ist. 
Weimar, den 21. Januar 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Krause.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.