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[6) II. Dem landwirtschaftlichen Verein zu Blankenhain ist in Gemäßheit des
§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürger-
lichen Gesetzbuch, die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 24. Januar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Krause.
(7) III. Für die „Commercial Union Assurance Company Limited“ ist an
Stelle des Rentiers J. F. Franke zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben
(Ministerial-Bekanntmachung vom 28. August 1888, Regierungsblatt Seite 120)
der Kaufmann Julius Hinterlach in Weimar zum Hauptagenten für das
Großherzogtum ernannt worden.
Weimar, den 16. Januar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Krause.
[8] IV. Unter Bezug auf die Bekauntmachung vom 6. Januar 1897
(Regierungsblatt Seite 3) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß die Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft „Fortuna“ zu Berlin mit
Rücksicht auf den geringen Umfang ihrer Geschäfte im Großherzogtum bis auf
weiteres von der Bestellung eines Hauptbevollmächtigten im Großherzogtum
entbunden worden ist.
Weimar, den 21. Januar 1903.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Krause.