Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Anlage IX zu § 58 der Unterweisung. 
Muster zu Eintragungen 
der Auflösung oder Nichtigkeitserklärung einer Ehe. 
Durch Urteil des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts Wehna, rechtskräftig 
geworden am 1. Oktober 1900, ist die im nebenstehenden Eintrage beurkundete Ehe 
geschieden — für nichtig erklärt — worden. 
Weimar, den 1. November 1900. 
Der Standesbeamte. 
N. 
  
Anlage X zu § 58 der Unterweisung. 
Muster zu Eintragungen 
über die Aufhebung und die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft. 
A. Durch Urteil des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts in senach, rechts- 
kräftig geworden am 1. November 1900, ist die eheliche Gemeinschaft zwischen den im 
nebenstehenden Eintrage genannten Eheleuten aufgehoben worden. 
Esenach, den 1. Dezember 1900. 
Der Standesbeamte. 
N. 
Wenar, den 15. Januar 1900. 
B. Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute, der Persönlichkeit nach 
bekannt, die im nebenstehenden Eintrage genannten Eheleute und erklärten, daß sie 
die eheliche Gemeinschaft heute wieder hergestellt haben. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 
Kurl Adolf IHertwig 
Franeiska Hoertioiq geborene Liickolff. 
Der Btandesbeante. 
N. 
10
	        
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