Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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S 
8 16. 
§ 17. 
§ 18. 
819. 
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E———— 
Inhaltsverzeichnis. 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
§§ 1—28. 
Die einschlagenden Gesetze und Ver- 
ordnungen 
Ort der Geschäftsführung 
uGeschäftszeit 
. Verrichtung der standesamtlichen Ge- 
schäfte in Angelegenheiten, welche die 
Ehefrau, Verwandte oder Verschwägerte 
des Standesbeamten betreffen 
m Registerführung im allgemeinen 
6. Ausweis der vor dem Standesbeamten 
erschienenen Personen. 
Unterweisung der Stellvertreter des 
Standesbeamten 
uEintragungen in die Hauptregister 
Benutzung des Vordrucks . 
.RichtigeEintragunqderNamen 
.Abkürzungen Ausfullung leerer Stellen, 
Zahlenangaben. 
. Alter des Anzeigers 
. Eintragungen in die Nebenregister 
Schreibfehler, Zusätze, Löschungen, 
Anderungen, Berichtigungen. . 
Raum für Nachtragsvermerke, wenn der 
Rand neben dem Eintrage nicht ausreicht 
Auzeigen über auswärts erfolgte Ge— 
burts-, Heirats= und Sterbefälle . 
Eintragung durch einen Schreibgehülfen 
Verzeichnis der Berichtigungen und 
Nachtragsvermerke 
Eintragungen auf Grund von Angaben 
einer am Schreiben verhinderten oder 
stummen oder tauben Person 
Seite 
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12 
4— 
12 
13 
  
Seite 
§ 20. Aktenführung 1 
§ 21. Alphabetische Namensverzeichnisse . . 14 
§ 22. Registerauszüge 15 
§ 23. Einfache Bescheinigungen über Geburts- 
und Sterbefälle, Aufgebote und Ehe- 
schließungen 16 
§ 24. Benutzung des Regierungsblattes der 
Gemeinde . 16 
§ 25. Vergütung der Standesbeaniten 17 
8 26. Ersatz barer Auslagen 17 
§ 27. Statistische Verzeichnisse 18 
§ 28. Anzeigen an das Nachlaß und Vor- 
mundschaftsgerict 19 
Zweiter Abschnitt. 
Beurkundung der Geburten. 
§# 29 —42. 
§*. 29. Verpflichtung zur Anzeige einer Geburt 20 
§ 30. Berechtigung zur Anzeige einer Geburt 21 
5 31. Ausweis des Anzeigers 21 
§ 32. Wohnungsangabe nicht notwendig. . 21 
§ 33. Anzeigefrist, Eintragung es Ge- 
burtsanzeigen .21 
§ 34. Vornamen nengeborener Kinder 22 
§ 35. Anderung der im Geburtsregister be- 
reits eingetragenen Vornamen 22 
9 36. Übereinstimmung der im Geburtsregister 
und im Taufbuche eingetragenen Vor- 
namen des Kindes 22 
§ 37. Tod des Kindes vor der Namengebung 23 
§8 38. Eintragung der Kinder von Witwen 
und geschiedenen Frauen. 23 
§ 39. Anerkennung unehelicher Kinder 25 
§ 40. Erteilung des Namens des Ehemannes 
an das uneheliche Kind seiner Frau. 27 
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