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8 16.
§ 17.
§ 18.
819.
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Inhaltsverzeichnis.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.
§§ 1—28.
Die einschlagenden Gesetze und Ver-
ordnungen
Ort der Geschäftsführung
uGeschäftszeit
. Verrichtung der standesamtlichen Ge-
schäfte in Angelegenheiten, welche die
Ehefrau, Verwandte oder Verschwägerte
des Standesbeamten betreffen
m Registerführung im allgemeinen
6. Ausweis der vor dem Standesbeamten
erschienenen Personen.
Unterweisung der Stellvertreter des
Standesbeamten
uEintragungen in die Hauptregister
Benutzung des Vordrucks .
.RichtigeEintragunqderNamen
.Abkürzungen Ausfullung leerer Stellen,
Zahlenangaben.
. Alter des Anzeigers
. Eintragungen in die Nebenregister
Schreibfehler, Zusätze, Löschungen,
Anderungen, Berichtigungen. .
Raum für Nachtragsvermerke, wenn der
Rand neben dem Eintrage nicht ausreicht
Auzeigen über auswärts erfolgte Ge—
burts-, Heirats= und Sterbefälle .
Eintragung durch einen Schreibgehülfen
Verzeichnis der Berichtigungen und
Nachtragsvermerke
Eintragungen auf Grund von Angaben
einer am Schreiben verhinderten oder
stummen oder tauben Person
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Seite
§ 20. Aktenführung 1
§ 21. Alphabetische Namensverzeichnisse . . 14
§ 22. Registerauszüge 15
§ 23. Einfache Bescheinigungen über Geburts-
und Sterbefälle, Aufgebote und Ehe-
schließungen 16
§ 24. Benutzung des Regierungsblattes der
Gemeinde . 16
§ 25. Vergütung der Standesbeaniten 17
8 26. Ersatz barer Auslagen 17
§ 27. Statistische Verzeichnisse 18
§ 28. Anzeigen an das Nachlaß und Vor-
mundschaftsgerict 19
Zweiter Abschnitt.
Beurkundung der Geburten.
§# 29 —42.
§*. 29. Verpflichtung zur Anzeige einer Geburt 20
§ 30. Berechtigung zur Anzeige einer Geburt 21
5 31. Ausweis des Anzeigers 21
§ 32. Wohnungsangabe nicht notwendig. . 21
§ 33. Anzeigefrist, Eintragung es Ge-
burtsanzeigen .21
§ 34. Vornamen nengeborener Kinder 22
§ 35. Anderung der im Geburtsregister be-
reits eingetragenen Vornamen 22
9 36. Übereinstimmung der im Geburtsregister
und im Taufbuche eingetragenen Vor-
namen des Kindes 22
§ 37. Tod des Kindes vor der Namengebung 23
§8 38. Eintragung der Kinder von Witwen
und geschiedenen Frauen. 23
§ 39. Anerkennung unehelicher Kinder 25
§ 40. Erteilung des Namens des Ehemannes
an das uneheliche Kind seiner Frau. 27
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