II. Die Erwerbung des Kaiserkums. 1867—1871.
„Preußen geht hinfort in Deutschland auf,“ hatte Friedrich
Wilhelm IV. erklärt, als er im März 1848 versuchte, die
Wogen der preußischen Frage, die über ihm zusammenzuschlagen
drohten (S. 253), zu beschwichtigen, indem er das schwankende
Staatsschiff auf das noch unbekanntere, stürmischere und klippenreichere
Meer der deutschen Frage hinaussteuerte, ein Wagnis,
das mit einem Schiffbruch enden mußte. Wollte man in diesem
Wort mehr sehen als eine von den wohltönenden Phrasen, die
dem geistvollen und beredten König besonders daun zur Verfügung
standen, wenn es seine Unklarheit und Unentschlossenheit
zu beschönigen und ihn und andere über den Ernst der
Lage hinwegzutäuschen galt, so würde es doch nur von neuem
zeigen, wie wenig dieser Hohenzoller die Geschichte seines Hauses
und Staates richtig ersaßt und den Beruf Preußens wahrhaft
begriffen hatte. Sollte die gewaltige historische Arbeit, die
Fürst und Volk hier in zwei Jahrhunderten geleistet hatten,
nur vollbracht sein, um einem unbekannten, schemenhaften
Deutschland der Zukunft hingegeben zu werden, von dem, wie
man es sich auch denken mochte, doch nur das eine feststand,
daß Bayern, Württemberger, Hessen, Hannoveraner und Sachsen
seine berufenen Träger zu sein glaubten, und das demnach im
Grunde nur unpreußisch, ja antipreußisch sein konnte? Seitdem
war doch in immer weiteren Kreisen die für viele recht unbehagliche
und drückende Erkenntnis durchgedrungen, zur Gesundung
Deutschlands werde vielmehr umgekehrt das übrige Deutschland
gewissermaßen in Preußen aufgehen müssen.
Dieser Prozeß begann 1866. Sein Fortgang bildet den
Inhalt der preußischen und der deutschen Geschichte des nächsten
Lustrums, und mit der Erhebung König Wilhelms zum
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Prutz, Preußische Geschichte. IV. 28