Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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b) bei der Auswahl von Gutachtern für die mit der Handhabung des 
Nahrungsmittelgesetzes in Verbindung stehenden chemischen Fragen 
vorzugsweise diejenigen Chemiker zu berücksichtigen sind, welche den Be- 
fähigungsausweis als Nahrungsmittelchemiker erworben haben. 
Weimar, den 19. Mai 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(65| III. Von der Direktion der Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Allianz“ 
in Berlin ist an Stelle des Georg Weitz in Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben (Ministerialbekanntmachung vom 11. September 1900, Regierungs- 
blatt Seite 447) W. Götze in Weimar zum Hauptagenten für das Groß- 
herzogtum ernannt worden. 
Weimar, den 18. Mai 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[66) Das 20., 21. und 22. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3131 Bekanntmachung, betr. die Bildung von Weinbaubezirken; vom 
5. Mai 1905. 
„ 3132 Bekanntmachung, betr. den Schutz von Erfindungen, Mustern und 
Warenzeichen auf der Wanderausstellung der deutschen Landwirtschafts- 
gesellschaft in München 1905; vom 7. Mai 1905. 
„ 3133 Zusatzvertrag zum Handels= und Zollvertrage zwischen dem Deutschen 
Reiche und der Schweiz vom 10. Dezember 1891; vom 12. No- 
vember 1904. 
„ 3134 Bekanntmachung, betr. die Erweiterung des Rayons für die Küsten- 
befestigung bei Wilhelmshaven; vom 8. Mai 1905.
	        
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