Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 19. Weimar. 23. Juni 1905. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Bearbeitung der Angelegenheiten der Strafanstalten im Ministerial- 
departement der Justiz, Seite 187. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung zweier Mitglieder 
und eines stellvertretenden Mitgliedes der gemeinschaftlichen Sachverständigenkammer für Werke der Ton- 
kunst in Weimar, Seite 188. — Ministerialbekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung der 
Großherzoglichen und Herzoglichen Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, Seite 188. 
— Ministerialbekanntmachung, betr. die Neufeststellung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter 
im I., IV. und V. Verwaltungsbezirk, Seite 189. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des 
Ersten Staatsanwalts a. D. Geheimen Justizrat Siefert zum weiteren besonderen Beauftragten gemäß § 3 
des Gesetzes vom 12. Dezember 1901 über die Auflösung der Generalkommission, Seite 190. — Ministerial- 
bekanntmachung, betr. die Genehmigung der Gustav Kühnschen Stiftung für Arme und Sieche in der Stadt 
Weimar, Seite 190. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[67] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund des § 57 
Absatz 3 des Gesetzes über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 
1850 zu bestimmen geruht, daß vom 1. Juli 1905 ab die nach § 20 Ziffer 6 
dieses Gesetzes seither im Ministerialdepartement des Innern behandelten An- 
gelegenheiten der Strafanstalten im Ministerialdepartement der Justiz bearbeitet 
werden sollen. 
Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 8. Juni 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
1905 32
	        
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