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(68] II. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs sind zugleich im Namen der Regierungen der Herzogtümer Sachsen-
Coburg und Gotha, der Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarz-
burg-Sondershausen, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie an Stelle
des verstorbenen Generalmusikdirektors Hofkapellmeisters z. D. Dr. Eduard Lassen
und an Stelle des von Weimar verzogenen Geheimen Hofrates Karl Müller-
hartung
der Fürstliche Hofkapellmeister Professor Karl Schröder in Sondershausen
und
der Direktor der Großherzoglichen Musikschule in Weimar, Erich Degner
daselbst
zu Mitgliedern der gemeinschaftlichen Sachverständigenkammer für Werke der
Tonkunst in Weimar ernannt worden.
Weiter ist
der Fürstliche Hofkapellmeister Karl Kleemann in Gera
zum stellvertretenden Mitglied der genannten Sachverständigenkammer ernannt
worden.
Weimar, den 3. Juni 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
I69| III. An Stelle des von Jena versetzten Kaplans Breitung ist der Pfarrer
Ley daselbst als Examinator für katholische Religionslehre in die Großherzog-
liche und Herzogliche Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren
Schulen eingetreten.
Weimar, den 29. Mai 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.