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[3] II. Zum Vorsitzenden der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung in Weimar
und Eisenach ist vom 1. Januar 1905 ab der Regierungsrat Dr. Dörrien in
Weimar ernannt worden.
Die Stellvertretung des Genannten ist den Regierungsräten Dr. Ebsen
und Dr. Heydenreich in Weimar übertragen worden.
Weimar, am 1. Januar 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Slevogt i. A.
[/41 II. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Dezember
1904 im Zentralblatt für das Deutsche Reich ist auf Grund der Vorschriften
im § 4, § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden (Reichs-Gesetzblatt 1898 Seite 361) der Betrag der für
die Naturalverpflegung marschierender usw. Truppen zu gewährenden Vergütung
für das Jahr 1905 für Mann und Tag festgestellt worden auf:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Tageskost 80 3 65 37
b) „ „ Mittagskost 40 „ 35 „
c) „ „ Abendkost 25 „ 20 „
d) „ „ Morgenkoft 15 „ 10 „
Es wird dies hierdurch noch besonders bekannt gemacht.
Weimar, den 2. Januar 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(15] IV. Im Anschluß an die Ministerialbekanntmachung vom 21. April 1904
— Regierungsblatt S. 47 — wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis ge-
bracht, daß an Stelle des nach Erfurt verzogenen Schneidermeisters Eugen