Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 3. Weimar. 4. Februar 1905.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Genehmigung der Schenkung bez. Stiftung der Erben Seiner König-
lichen Hoheit des Großherzogs Carl Alexander an den Ortsfrauenverein zu Creuzburg a. d. Werra, Seite 7.—
Ministerialbekanntmachung, betr. Durchschnittspreise für die Vergütung etwaiger Landlieferungen für die
Kriegsmagazine im Falle einer Mobilmachung während der Zeit vom 1. April 1905 bis 1. April 1906,
Seite 8. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Hamburger Militärdienst-,
Aussteuer-- und Lebensversicherungs-Gesellschaft a. G. in Hamburg, Seite 8. — Ministerialbekanntmachung,
betr. Wechsel in der Hauptagentur der Mannheimer Versicherungsgesellschaft in Mannheim, Seite 9. —
Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Lebens= und Pensions-Versicherungs-
Gesellschaft „Janus"“ in Hamburg, Seite 9. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestellung eines
Enteignungskommissars für die Erweiterung des Bahnhofs Dornburg und für den Einbau einer Schutz-
weiche auf demselben, Seite 9. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 10.
Ministerialbekanntmachungen.
Die Erben Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Carl Alexander
haben dem Ortsfrauenverein zu Creuzburg a. d. Werra das Wohnhaus Nr. 341
des Katasters von Creuzburg a. d. Werra und eine zur Unterhaltung dieses
Besitzes bestimmte Spareinlage bei der Sparkasse in Eisenach zu Zwecken der
Armen-, Kranken= und Gemeindepflege geschenkt.
Die Annahme dieser Schenkung und die durch die Schenkung begründete
Stiftung sind gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
von uns genehmigt worden.
Weimar, den 20. Januar 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
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