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Falle einer Mobilmachung die Vergütung etwaiger Landlieferungen für die
Kriegsmagazine zu erfolgen hat, nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
Festgestellte Vergütungssätze für 1 Doppelzentner.
Haupt- Zugehörige r 2 1
marktort. Lieferungsverbände. Weizen mchl Noggen elHaerr Heno
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Weimar. 1. u. II. Verw.-Bezir5 18 82144814%½ C 4 os
Eisenach. .. III. u. IJ., „i6 o118 2714 38 is 689 13 89 5 25 4116
Neustadt u/0.V. „ „59 344 14 43 5 76 4177
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Weimar, den 17. Januar 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[12] IV. Der nachstehend abgedruckte 2. Nachtrag zum Statut der städtischen
Sparkasse in Berga a. E. ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 17. Januar 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
2. Nachtrag zum Statut der Sparkasse zu Berga a. E.
Die §8§ 1 und 3 des Statuts vom 31. Mai 1886 werden aufgehoben und an deren Stelle
treten folgende Bestimmungen:
81.
Die Sparkasse zu Berga a. E., die durch Statut vom 31. Mai 1886 als selbständiges Rechts-
subjekt begründet ist, wird als solches aufgelöst und die Gesamtheit ihrer Rechte und Verbindlichkeiten
geht mit getrennter Verwaltung unter der bisherigen Bezeichnung als städtische Sparkasse auf die
Gemeinde Berga a. E. über.