Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Garhsen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummer 12. Weimar. 12. Mai 1906. 
  
* 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Vorschriften für das Versahren der ärzte bei den gerichtlichen Untersuchungen 
menschlicher Leichen, Seite 143. 
Ministerialbekanntmachung. 
[45] Die als Anlage A beigefügten 
Vorschriften für das Verfahren der Arzte bei den gerichtlichen 
Untersuchungen menschlicher Leichen 
werden hierdurch zur Nachachtung für sämtliche beteiligte Justizbehörden und 
Arzte des Großherzogtums Sachsen öffentlich bekannt gemacht. 
Die unterm 21. Jannar 1890 (Regierungsblatt 1890 S. 17) bekannt 
gemachte 
Anweisung zur Vornahme der richterlichen Leichenschan 
und Leichenöffnung 
wird hiermit aufgehoben. 
Weimar, den 9. April 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
1906 23
	        
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