Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1862. (39)

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Hauptagentur  für  das  Königreich  dem  Handlungshause  Frank  u.  Schäffer  in  Stuttgart
übertragen  worden  ist,  so  wird  dieß  hiermit  unter  dem  Anfügen  öffentlich  bekannt  gemacht,
daß  das  genannte  Haus  ermächtigt  ist,  in  allen  zur  gerichtlichen  Entscheidung  geeigneten
Streitigkeiten  zwischen  der  Bank  und  württembergischen  Staatsangehörigen,  welche  sich  auf
den  Betrieb  der  genannten  Geschäftszweige  beziehen,  Namens  der  Bank  vor  den  K.  Gerichten
  Recht  zu  nehmen  und  zu  geben,  soferne  nicht  für  solche  Streitigkeiten  statutenmäßig
die  Entscheidung  eines  in  Württemberg  zu  bestellenden  Schievsgerichtes  vorgesehen  ist.
Stuttgart  den  9.  August  1862.  Linden.

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Gedruckt  bet  G.  Hasselbrink.