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Hauptagentur für das Königreich dem Handlungshause Frank u. Schäffer in Stuttgart
übertragen worden ist, so wird dieß hiermit unter dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht,
daß das genannte Haus ermächtigt ist, in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten
Streitigkeiten zwischen der Bank und württembergischen Staatsangehörigen, welche sich auf
den Betrieb der genannten Geschäftszweige beziehen, Namens der Bank vor den K. Gerichten
Recht zu nehmen und zu geben, soferne nicht für solche Streitigkeiten statutenmäßig
die Entscheidung eines in Württemberg zu bestellenden Schievsgerichtes vorgesehen ist.
Stuttgart den 9. August 1862. Linden.
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Gedruckt bet G. Hasselbrink.