Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Zentralblattes für das Deutsche Reich — veröffentlichte neue Verzeichnis dieser 
Gerichtsbehörden. 
In diesem Verzeichnis ist unter „Wallis“ (a. a. O. S. 516) fünfte Zeile 
von unten statt „Kérens in Sitten“ „Herens in Sitten“ zu lesen. 
Die beteiligten Behörden des Großherzogtums werden unter Verweisung 
auf die Ministerialbekanntmachungen vom 12. März 1888 (S. 35 des Regie- 
rungsblattes) und 27. Januar 1890 (S. 34 des Regierungsblattes) hierauf 
aufmerksam gemacht. 
Weimar, den 16. Mai 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
150|] II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben guädigst beschlossen, 
vom 1. Juni d. J. ab an Stelle des in den Ruhestand getretenen Geheimen 
Staatsrats Ir. Kuhn den Großherzoglichen Regierungsrat Kühn hier zum Mit- 
glied des Beleihungsausschusses der Großherzoglichen Landeskreditkasse zu er- 
nennen. 
Weimar, den 21. Mai 1966. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
(51) III. Dem zum Berufs-Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Vene- 
zuela für das Deutsche Reich mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Herrn 
I)#r. José A. Baldé ist das Exequatur namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 16. Mai 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
v. Wurmb.
	        
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