Contents: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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zugleich anderen besondern Absichten der Staatswirthschaft, 
der Staatspolizen und der Staatspolitik zusagen. 
Um in dem Labyrinthe unseres heutigen Zollwesens 
einen sicheren Leitfaden zu finden, müssen wir aus der 
Geschichte des Jollwesens nachweisen, was die Zölle in 
der Vorzeit waren, — was sie in der heutigen Zeit über- 
haupt und insbesondere für Bayern nach seinen Verhält- 
nissen im Innern und gegen das Auböland noch seyn 
koͤnnen. 
Die Zoͤlle waren bey ihrer Entstehung und mehrere 
tausend Jahre lang in allen Staaten der Erde eigent— 
liche Handelssteuern; die Kaufleute mußten sich bey den 
Zollstaͤtten fuͤr ihren Waarentransport loskaufen. Die Zoͤlle 
waren als Hoheitérechte, Regalien, anerkennt und behan- 
delt; — man unterschied nicht die einheimischen von den 
fremden Waaren, — nicht die Einfuhr, Durchfuhr und 
Auöfuhr, — wie in der neuern Zeit. Alles, was die Han- 
delöstraßen zu Wasser und zu Land passirte, mußte be- 
zahlen, um Geld in die Casse zu schaffen. 
Dieses war ursprünglich die einzige ausschließliche 
Bestimmung und Aufgabe der Zdlle. Oie Staatswirth-- 
schaft und Staatspolitik jener Zeiten waren auch auf ei- 
nem solchen Standpuncte, daß sie die Zölle nicht als 
Mittel zu ihren besondern Zwecken brauchen konnten. 
Zoͤlle waren also nichts als Steuern, und würden ge- 
wiß auch in unsern Tagen, sobald sie keine Geld einbrin- 
genden Steuern mehr wären, ganz aufhdren, und mit 
ihnen alle Jollordnungen und JZolltarife verschwinden. 
Uebrigens wurden die Zolle in d er Vorzeit blos rhap- 
sodisch behandelt, wie die ganze damalige Finanzwirth= 
schaft. Aber die Zeit und der in der Zeit vorkommende 
Wechsel der Dinge hat die Interessen der Staaten im 
Innern und gegen Außen, und mit diesen die Staats- 
aufgaben, sehr verändert und vermehrt.
	        
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