Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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[92] II. Dem zum Generalkonsul der Republik Cuba für das Deutsche Reich 
mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Herrn Francisco Federico Falco 
ist das Exequatur namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 5. September 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Slevogt i. A. 
193) Das 40., 41., 42. und 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten 
unter: 
Nr. 3268 Allerhöchsten Erlaß, betr. Abänderungen der Verordnung vom 13. Juli 
1898 (Reichs-Gesetzblatt S. 921) zur Ausführung des Gesetzes 
über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. 
Vom 16. Juli 1906. 
„ 3269 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 28. Juli 1906. 
3270 Bekanntmachung, betr. die Erweiterung der Rayons für die Festung 
Graudenz. Vom 2. August 1906. 
3271 Bekanntmachung, betr. den Beitritt der Schweiz zu dem zwischen 
dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten geschlossenen 
Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung des Zuckers. 
Vom 2. August 1906. 
3272 Bekanntmachung, betr. die Ergänzung der Nummern XXXVa und 
XXXVe in Aulage B zur Eisenbahn= Verkehrsordnung. Vom 
9. August 1906. 
„ 3273 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 27. August 1906. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 45, 
47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56 und 57;: 
S. 979 Bekanntmachung, betr. die Fassung der Ausführungsbestimmungen 
zum Reichsstempelgesetze vom 3. Juni 1906.
	        
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