Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Muster 2. 
Name, Stand und Wohnort 
des Eigentümers. 
Auf Leinwandpapier. 
(Vorderseite.) 
  
  
Die Firma, welche das Fahrzeug 
hergestellt hat. 
  
Die Bestimmung des Fahrzeugs. 
  
  
Die Betriebsart. 
  
Die Anzahl der Pferdekräfte. 
  
Das Eigengewicht des Fahrzeugs. 
  
  
Das Hoöchstgewicht der Ladung. 
  
(Nur bei Lastkraftwagen.) 
  
  
(Rückseite.) 
  
  
Das unseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist unter der Erkennungsnummer 
für den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassen worden, nachdem 
festgestellt war, daß es den Anforderungen der 88 2 u. 3 der Ministerialverordnung, 
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, entspricht. 
n den ten 190. 
(L. S.) 
2 
Liste Xo 
  
  
 
	        
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