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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
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Nummer 34. Weimar.
5. November 1906.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die abgeänderte Satzung der Sparkasse zu Jena vom 10. September 1906,
Seite 357. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Einziehung von Diphtherieserum, Seite 370.
Ministerialbekanntmachungen.
[110] 1. Die nachstehend abgedruckte geänderte Satzung der Sparkasse zu Jena
vom 10. September 1906 ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 20. Oktober 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
Hatzung der Sparkasse zu Tena.
Einleitender Teil.
Die mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des hochseligen Großherzogs Karl Friedrich
und unter dem besonderen Schutze Ihrer Kaiserlichen Hoheit der hochseligen Frau Großherzogin-
Großfürstin Maria Pawlowna am 15. Juni 1833 errichtete und am 20. Juli 1833 eröffnete Spar-
kasse zu Jena erhielt ihre rechtliche Grundlage durch nachstehenden Höchsten Erlaß:
„Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, nachdem nunmehr auch in den
Städten Jena und Ilmenau Sparkassen errichtet worden, zu beschließen guädigst geruhet,
auch diesen Anstalten die Rechte einer milden Stiftung ebenso zu erteilen, wie dieses rück-
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