393
Begierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 40. 10QäUN Weimar. 5. Dezember 1906.
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Inhalt: Höchster Erlaß, betr. die Einberufung der neunten ordentlichen Landessynode der evangelischen Kirche des
Großherzogtums, vom 1. Dezember 1906, Seite 393. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Verleihung der
Rechtsfähigkeit au den Landesbienenzuchtverein für das Großherzogtum Sachsen mit dem Sitz in Weimar,
Seite 394. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in den #somen der Meisterprifungskommission für
Tischler in Weimar, Seite 394.
(129] Höchster Erlaß, betreffend die Einberufung der neunten ordentlichen Landessynode der
evangelischen Kirche des Großherzogtums, vom 1. Dezember 1906.
Wir
Wilhelm Ernst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die neunte ordentliche Landes-
synode der evangelischen Kirche des Großherzogtums am 16. Dezember
d. J., als dem 3. Advent-Sonntage, nach vorausgegangenem Gottesdienste in
Unserer Haupt= und Stadtkirche zu Weimar, mittags um 12 Uhr in dem zu
den Versammlungen der Landessynode bestimmten Sitzungssaale des Großherzog-
lichen Fürstenhauses daselbst eröffnen zu lassen.
1906 66