Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
  
  
Nummer 42. Weimar. 28. Dezember 19606. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. eilegung der Befugnis an die Großherzoglichen Steuerämter in Eisenach 
und Weimar zur Erteilung von Kennzeichen flir außerdeutsche Kraftfahrzeuge und von Erlaubniskarten der 
in Tarisstelle 8b des Reichsstempelgesetzes bezeichneten Art, Seite 399. — Miniperialbekanmmachung, betr. 
Ergebnis der Wahl der sämtlichen Abgeordneten des 31. ordentlichen Landtags des Großherzogtums, Seite 399.— 
Ministerialbekanntmachung, betr. Angabe derjenigen Krankenhäuser, welche die Ermächtigung zur Beschäftigung 
von Praktikanten für das Jahr 1907 erhalten haben, Seite 402. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
(138] I. Den Großherzoglichen Steuerämtern in Eisenach und Weimar 
ist die Befugnis zur Erteilung von Kennzeichen für außerdeutsche Kraft- 
fahrzeuge und im Einverständnisse mit dem Herrn Reichskanzler (Reichs- 
schatzamt) zugleich die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten der in 
Tarifstelle 8b des Reichsstempelgesetzes bezeichneten Art beigelegt worden. 
Weimar am 21. Dezember 1906. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
(139|] II. Die auf Höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staatsministeriums vom 
20. August 1906 angeordnete Wahl der sämtlichen Abgeordneten für den 31. 
ordentlichen Landtag des Großherzogtums hat folgendes Ergebnis gehabt: 
1906 68
	        
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