Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben  vom  Kriegs-Ministerium.

17.  Jahrgang.  gerlin,  den  19.  April  1383.  Nr.  11.
Gedruckt  und  in  Kommission  bei  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstraße  69.

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Nr.  82.

Aulegung  der  Trauer  aus  Anlaß  des  Ablebens  des  General-Oberst
und  General-Juspekteurs  der  II.  Armee-Inspektion
Großherzogs  Friedrich  Franz  II.
von  Mechlenburg-Schwerin
Königliche  Hoheit.

Durch  den  zu  Meinem  tiefen  Schmerze  am  15.  d.  Mts.  erfolgten  Lod  Meines  geliebten
Nessen,  des  Großher  zogs  Friedrich  Franz  II.  von  Mecklenburg-  Schwerin,  Königliche
Loheit,  General=  Obasst  und  General-Inspelteur  der  II.  Armee-Inspeltion,  hat  Meine  Armee
abermals  einen  schweren  Verlust  erlitten,  da  ihr  der  Verstorbene  nicht  nur  in  hohen  Ehrenstellen
und  mit  dem  regsten  Interesse,  sondern  auch  mil  wärmster  und  vollster  r  Hingabe  als  ein  im  Kriege
und  im  Frieden  rühmlich  bewährter  Truppen-Führer  angehörte.  Um  den  Empfindungen  schmerzlicher
Trauer  und  ehrender  Erinnerung,  in  denen  sich  die  Armec  mit  Mir  um  den  in  Gott  Entschlafenen
vereinigt,  noch  besonderen  Ausdruck  zu  geben,  bestimme  Ich  hierdurch:
1)  Sümmüche  Offiziere  der  Armee  und  Marine  legen,  vom  Tage  des  Eingangs  dieser
Ordre  ab,  14  Tage  hindurch  den  Trauerflor  um  den  Arm  an.
Bei  dem  1.  Brandenburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  21  (Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin)
  und  bei  dem  Oannoverschen  Husaren-Regiment  Nr.  15  währt  diese
Trauer  drei  Wochen.
Für  die  Truppentheile  der  31.  Infanterie-Brigade  (Großherz  oglich  Mecklenburgischen),
der  17.  Kavallerie-Brigade  und  der  1.  Abtheilung  (Großherzoglich  Medlencungische  des
Holsteinschen  Feld-Artillerie-Regiments  Nr.  24  wird  besondere  Bestimmung  erfolgen.
Sie  haben  hiernach  das  Weitere  zu  veranlassen.
Berlin,  den  17.  April  1833.

Wilhelm.

Berlin,  den  15.  April  1883.
Vorstehende  Allerhöchste  Kabineto-Ordre  wird  hiermit  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.
Der  Kriegs-Minister.
Bronsart  v.  Schellendorff.

An  den  Kriegs-Minister.

J.  421/4.  z.  K.  Al.