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[46] Das 17. und 18. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr.
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3319 Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, des Landeshaushalts
von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete. Vom
18. April 1907.
3320 Bekanntmachung, betr. Desinfektionsanweisungen für gemeingefährliche
Krankheiten. Vom 11. April 1907.
3321 Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogtum Luxem-
burg, betr. den Beitritt des Großherzogtums Luxemburg zur nord-
deutschen Brausteuergemeinschaft. Vom 2. März 1907.
3322 Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen-
ständen des Gartenbaues. Vom 1. Mai 1907.
Druckfehlerberichtigung.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 17—20:
93 Bekanntmachung, betr. die Vornahme einer Berufs= und Betriebszählung
im Jahre 1907.
208 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit
von militärpflichtigen Deutschen im Auslande.
208 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für inländische Teile von
Handfeuerwaffen.
214 Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der
Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der
Photographie.
215 Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der
gewerblichen Sachverständigenvereine.
216 Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die
Landesbehörde.
216 Ergänzung der Ausführungsanweisung zum Vereinszollgesetze.
217 Anderungen und Ergänzungen der Bestimmungen über die Befreiung
des zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes
von der Salzabgabe.
217 Verleihung der Befugnis an Hauptzoll= und Hauptsteuerämter, die Ge-
nehmigung zur zollfreien Einfuhr von Erbschaftsgut in den deutschen
Schutzgebieten verstorbener Deutscher zu erteilen.