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zu Mitgliedern:
der Anstaltsarzt am Sophienhaus zu Weimar, Geheimer Hof= und Medizinalrat
Dr. Pfeiffer, hier,
und
der Assistenzarzt an der chirurgischen Klinik in Jena, Dr. Roepke, sowie als dessen
Stellvertreter der Assistenzarzt an derselben Klinik Dr. Jacobsthal.
Zum Sitz der Prüfungskommission ist Weimar bestimmt worden.
Weimar, den 17. Juli 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(65]| III. Der Zentralverwaltung für Sekundärbahnen, Herrmann Bach-
stein, in Berlin haben wir auf Antrag unter den im § 95 der Ausführungsbestim-
mungen zum Reichsstempelgesetz (Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 1002)
angegebenen besonderen Maßnahmen widerruflich gestattet, für die im Großherzogtume
auszugebenden Fahrkarten der Esperstedt-Oldislebener Eisenbahn den Fahr-
kartenstempel im Wege des für Reichs= und Staatsanstalten vorgeschriebenen Ver-
fahrens, demnach ohne amtliche Stempelung der einzelnen Fahrkarten, zu entrichten,
wie dies für die übrigen thüringischen Linien der genannten Verwaltung bereits
durch unsere Bekanntmachung vom 27. Juli 1906 (Regierungsblatt S. 288)
zugelassen ist. ·
Weimar, den 11. Juli 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Für den Departementschef:
Nebe.