Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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der gedachten Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung auf die im Großherzogtum ge- 
legenen Teile der Eisenbahnstrecke Treffurt-Hörschel (Wartha) von uns genehmigt 
worden. 
Weimar, den 12. September 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Schmid. 
[871| III. Unter Bezugnahme auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung des 
Reichskanzlers vom 10. September d. J., betreffend Anderung der Postordnung 
vom 20. März 1900, — Regierungsblatt Seite 331 — hierdurch zur öffeutlichen 
Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 17. September 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Ebsen. 
Underungen 
der 
Postordnung vom 20. März 1900. 
  
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs 
vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden 
Punkten geändert. 
1) Der § 3 „Außenseite“ erhält folgende Fassung: 
1 Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den die 
Beförderung betreffenden Angaben seinen Namen und seine Adresse vermerken; diese
	        
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