Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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[(95] IV. Dem „Herdbuchverein für den Gemeindebezirk Nohra“ zu Nohra ist in 
Gemäßheit der §§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 10 des Ausführungs-= 
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 30. September 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[(96|] V. Dem Herdbuchverein für die Gemeindebezirke Dienstedt und Breiten- 
heerda mit dem Sitze in Dienstedt ist in Gemäßheit der §§ 22 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs und 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechts- 
fähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 30. September 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[(97] Das 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 3379 Bekanntmachung, betr. Anderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur 
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907. 
„ 3380 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den. 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 43: 
S. 442 Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern 
vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind. 
„ 454 Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte. 
„ 457 Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst berechtigt sind. 
  
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.
	        
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