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[(95] IV. Dem „Herdbuchverein für den Gemeindebezirk Nohra“ zu Nohra ist in
Gemäßheit der §§ 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 10 des Ausführungs-=
gesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 30. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[(96|] V. Dem Herdbuchverein für die Gemeindebezirke Dienstedt und Breiten-
heerda mit dem Sitze in Dienstedt ist in Gemäßheit der §§ 22 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs und 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechts-
fähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 30. September 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
[(97] Das 43. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3379 Bekanntmachung, betr. Anderung der Nr. VII Abs. (2) in Anlage B zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 16. September 1907.
„ 3380 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über den.
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 18. September 1907.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 43:
S. 442 Verzeichnis der Behörden usw., die hinsichtlich der den Militäranwärtern
vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind.
„ 454 Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
„ 457 Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-
dienst berechtigt sind.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.