Volltext : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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gemacht  werden,  ob  nicht  der  Bischof  auf  dem  Wege  der  Unterhandlung
  zu  weiteren  Zugeständnissen  zu  bewegen  sei.  Dies  gelang  jedoch
nicht  so  leicht,  wie  sich  es  der  Orden  wohl  gedacht.  Christian,  der  den
Preußischen  Boden  in  hartem  Streit  dem  Heidenthume  selbst  abgerungen,
  dann  in  zwanzigjährigem  Kampfe  bald  gegen  die  heranstürmenden
Heiden,  bald  gegen  die  Anmaßungen  Konradsheldenmüthig  vertheidigt
hatte,  wich  auch  den  Rittern  nicht,  wo  es  galt,  ein  Gut  zu  behaupten,
das  er  nach  Recht  und  Pflicht  in  jeder  Beziehung  das  seine  nannte.

Gregor  IX  hatte  am  12.  September,  nicht  ahnend,  welchem
Truge  er  seine  Hand  leihe,  die  von  dem  Herzog  Konrad  erbetene
  Bestätigung  ertheilt.“"8)  Schon  vor  Ablauf  des  Jahres  befanden
sich  die  Ritter  mit  Christian  im  Streit.“)  Zwar  ist  uns  nicht  auf-168)

  Vgl.  unsre  Ur  k.  21.  Die  Bulle  bezieht  sich  in  folgender  Weise  auf  die
Krußwiper  Schenkung:  „Ex  ipsius  sane  litteris  intelleximus,  quod  pagamis
ruarens,  desevientibus  nimis  crudeliter  in  Christianos  in  eorum  finibus
existentes,  cum  ipse  et  Christiani  predicti  eis  obsistere  non  valerent,
idem,  ad  auxzilium  potentie  divine  confugiens,  ordinem  vestrum  in  terram
suam  ad  Christianorum  auxilium  introduxit  —,  et  eidem  ordini  castrum,
qduod  Colmen  dieitur,  cum  per#inenci#s  surs  pia  liberalitate  concessit,
  constituens  ineuper,  iit,  quicquid  fratres  vestrt  i#  ferra  papa#norrunn  poterint
  obtinere,  cedat  ordini  memorato.  Man  halte  hiermit  den  Leßlauer
Vertrag  zusammen,  und  man  versteht,  warum  jetzt  selbst  der  Rame  des  Bischofs  von
Preußen,  wie  wenn  er  nicht  existirte,  ungenannt  geblieben  ist.  —  Von  Voigt  (II,
198.)  wird  dieses  Schweigen  anders  verstanden.  Er  glaubt,  der  Orden  habe,  während
er  mit  Konrad  über  Kulm  und  Preußen  in  Unterhandlung  stand  (S.  197.),  mit  dem
Bischof  „wegen  einer  ähnlichen  Schenkung“  lebhaft  unterhandelt.  Er  bemerktnicht,
  daß  der  Orden,  nachdem  ihm  von  Konrad  „„totum  et  ear  integro
  Culmensse  territorium,  proterea  quicquid  de  personis  et  bonis  Saracenorum
  (Prutenorunm)  —  occeupatione  vel  aubiugatione  —  adipisci  potuerint,  “
verliehen  war,  offenbar  keine  „ähnliche  Schenkung“  von  dem  Bischofe  brauchte,
noch  auch  empfangen  konnte.

169)  Wir  werden  sogleich  zwei  auf  diesen  Streit  bezügliche  Urkunden  kennen
lernen,  welche  in  den  ersten  Tagen  des  Jahres  1231  gegeben  sind,  und  welche  davon
reden,  daß  nun  „aller  Streite  in  Ende  haben  solle=  („amoto  omni  malo
ingenio“).  Uebrigens  ist  es  natürlich,  daß  der  Orden,  wenn  er  eben  von  Krußwißz
kam,  nicht  sehr  aufgelegt  war,  das  Kulmerland  nach  den  Bestimmungen  des  Leßlauer
Vertrages  anzunehmen.  Der  Streit  war  unvermeidlich.