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mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Ratifikation dieses
Staatsvertrags stattgefunden hat.
Weimar, den 17. Oktober 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Nothe.
Staatsvertrag
zwischen Sachsen-Weimar und Preußen wegen Herstellung von Eisenbahnen
zwischen
1. Niederpöllnitz und Münchenbernsdorf,
2. Geisa und Tann.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar und Seine
Majestät der König von Preußen haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die
Herstellung von Eisenbahnen 1. von Niederpöllnitz nach Münchenbernsdorf und
2. von Geisa nach Tann zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar:
Höchstihren Chef des Staatsministeriums, Departement des Außern und
Innern, Wirklichen Geheimen Rat Hans Lutze von Wurmb,
Höchstihren Ministerialdirektor Dr. Karl Slevogt,
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Oberbau- und Ministerialdirektor Balduin Wiesner,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurat Franz Richard,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrat Max Vieregge,
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden Staats-
vertrag abgeschlossen haben.
Artikel J.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt Sich bereit, Eisenbahnen 1. von
Niederpöllnitz nach Münchenbernsdorf und 2. von Geisa nach Tann für eigene Rech-
nung zu bauen, sobald Sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird.