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aus diesem Vertrage erworbenen Rechte und Pflichten auf das Reich mit zu
übertragen.
Artikel XIV.
Gegenwärtiger Vertrag soll beiderseits zur landesherrlichen Genehmigung vor—
gelegt werden. Die Auswechslung der Ratifikationsurkunden soll in Berlin erfolgen.
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet
und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, den 15. März 1907.
v. Wurmb. Wiesner. Dr. Slevogt.
(Siegel.) (Siegel.) (Siegel.)
Nichard. Vieregge.
(Siegel.) (Siegel.)
[100s] Das 44. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3381 Verordnung, betr. das Gericht zweiter Instanz für das Schutzgebiet
Kiautschon. Vom 28. September 1907.
„ 3382 Verordnung, betr. die Rechtsverhältnisse der Landespolizei in Deutsch-
Südwestafrika. Vom 4. Oktober 1907.
„ 3383 Bekanntmachung, betr. Anderung der Militär-Trausport-Ordnung. Vom
15. Oktober 1907.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 44, 45,
46 und 47:
S. 482 Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
„ 490 Anderungen des Verzeichnisses derjenigen Behörden, an welche Ersuchen
um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind.
„ 494 Allerhöchste Verordnung, betr. die Errichtung eines Gerichts zweiter In-
stanz im Schutzgebiete von Kiautschon.
„ 494 Neue Ausgabe der „Deutschen Justiz-Statistik“.
1907 30