Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

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Diese Anderungen treten für die nach dem 1. Mai d. J. eingehenden Mel- 
dungen in Kraft. 
Weimar, den 20. April 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Nothe. 
[36|] II. Mit Höchster Genehmigung wird in Abänderung der Ministerialbekannt- 
machung vom 17. Februar 1888, betreffend die Beförderung von Leichen auf Eisen- 
bahnen (Regierungsblatt Seite 11) verordnet: 
In § 6 der Verordnung werden die Worte „Scharlach“, „Diphtherie“ und 
„Gelbfieber“ gestrichen. 
Weimar, den 24. April 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
[(37. UI. Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer 103 aus dem Serumlabora- 
torium von Rüte-Enoch in Hamburg und mit der Kontrolluummer 105 aus der 
Merk'schen Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt 
worden. 
Weimar, den 15. April 1907. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. J. Schmid.
	        
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