Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1907. (91)

73 
Regierungsblatt 
für das 
Großherzgtum Sachsen. 
Nummer 11. Weimar. 28. Mai 1907. 
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Vom 17. Mai 1907, Seite 73. — 
Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestellung des außerordentlichen Professors Dr. Krause als zweiten 
Examinator für dle mediginische Prüfung, Seite 75. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung 
des Justizrats Keßler zum itglied der Landessynode, Seite 75. — Minksterlibekanntmachung zur 
Ausführung des Reichsgesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 7. Jannuar 1907, 
Seite 75. — Ministeriolbekanntmachung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuchverein 
„Unterer Ochsengrund“ in Vacha, sowie an den „Rindviehzucht-Verband im Weimarischen Rhön- 
gebiet“, Seite 77. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Mitglieder der Handwerks- 
kammer und der Gesellenausschüsse, Seite 78. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und 
dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 83. 
  
  
  
  
Ministerialverordnung, 
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzengen. 
Vom 17. Mai 1907. 
[40|] Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird 
hiermit verordnet, daß für die Zulassung und Kennzeichnung der vom Tage des 
Inkrafttretens dieser Verordnung an bis zum 14. Juni 1907 einschließlich 
zu vorübergehendem Aufenthalt in das Gebiet des Deutschen Reichs aus dem Aus- 
lande gelangenden außerdeutschen Kraftfahrzeuge und für die Zulassung der Führer 
solcher Fahrzeuge an Stelle des § 24 der Ministerialverordnung vom 5. September 1906, 
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, folgende Bestimmungen treten. 
81. 
Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung von Kraftfahrzeugen 
zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen in den §§ 4, 5 der Ministerial- 
verordnung vom 5. September 1906, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, 
finden auf außerdeutsche Kraftfahrzeuge keine Anwendung. Letztere müssen an Stelle 
1907 14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.