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Regierungsblatt
für das
Großherzgtum Sachsen.
Nummer 11. Weimar. 28. Mai 1907.
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Vom 17. Mai 1907, Seite 73. —
Ministerialbekanntmachung, betr. die Bestellung des außerordentlichen Professors Dr. Krause als zweiten
Examinator für dle mediginische Prüfung, Seite 75. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung
des Justizrats Keßler zum itglied der Landessynode, Seite 75. — Minksterlibekanntmachung zur
Ausführung des Reichsgesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 7. Jannuar 1907,
Seite 75. — Ministeriolbekanntmachung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuchverein
„Unterer Ochsengrund“ in Vacha, sowie an den „Rindviehzucht-Verband im Weimarischen Rhön-
gebiet“, Seite 77. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Neuwahlen der Mitglieder der Handwerks-
kammer und der Gesellenausschüsse, Seite 78. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und
dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 83.
Ministerialverordnung,
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzengen.
Vom 17. Mai 1907.
[40|] Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird
hiermit verordnet, daß für die Zulassung und Kennzeichnung der vom Tage des
Inkrafttretens dieser Verordnung an bis zum 14. Juni 1907 einschließlich
zu vorübergehendem Aufenthalt in das Gebiet des Deutschen Reichs aus dem Aus-
lande gelangenden außerdeutschen Kraftfahrzeuge und für die Zulassung der Führer
solcher Fahrzeuge an Stelle des § 24 der Ministerialverordnung vom 5. September 1906,
betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, folgende Bestimmungen treten.
81.
Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung von Kraftfahrzeugen
zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen in den §§ 4, 5 der Ministerial-
verordnung vom 5. September 1906, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen,
finden auf außerdeutsche Kraftfahrzeuge keine Anwendung. Letztere müssen an Stelle
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