Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Inhaltsverzeichnis 
zur Höchsten Verordnung, betreffend das Grundbuchwesen. 
Art. 1. 
Art. 2. 
Art. 3 
und 4 
Art. 5. 
Art. 
Art. 
Art. 9. 
Art. 10. 
Art. 11. 
Art. 12. 
Art. 13 
und 14 
Art. 15. 
Art. 16. 
Art. 17. 
Art. 18. 
Art. 19. 
Art. 20. 
Art. 21. 
Art. 22 
und 23 
Art. 24. 
Art. 25. 
Art. 26. 
6. 
Art. 7. 
8 
Anlegungsbehörden. 
Anlegung der Grundbücher von Amtswegen. Ausnahmen. 
] Grundbuchbezirke. Anlegungsbezirke. 
Amtliche Verzeichnisse. 
Mitteilungen der Vermessungsämter. 
Grundlage für die Eintragungen in das Grundbuch. 
Vernehmungen über die im Grundsteuerkataster und im Hypothekenbuch enthaltenen 
Angaben. 
Vorlegung der Erwerbsurkunden. Befragung wegen der im Hypothekenbuche 
nicht eingezeichneten Rechte. Angabe von Grunddienstbarkeiten. 
Vernehmungen in Ansehung der im Art. 2 Aksatz 2 bezeichneten Grundstücke. 
Bestreiten im Grundsteuerkataster enthaltener Angaben. 
Auflage hinsichtlich angemeldeter besserer Rechte Dritter. 
1 Mitteilungen an die Berechtigten. 
Vernehmungen der Berechtigten über bestrittene Hypotheken und sonstige im 
Hypothekenbuch eingezeichnete Rechte. Auflagen. 
Bestreiten von Verfügungsbeschränkungen. 
Vernehmungen der Beteiligten über die im Art. 9 Absatz 2 und 3 bezeichneten 
Rechte und Grunddienstbarkeiten. Auflagen. 
Bestimmung der Ausschlußfrist. 
Anmeldungen vor Ablauf der Ausschlußfrist. 
Bescheinigungen über erfolgte Anmeldungen. 
Folge versäumter Anmeldung. 
Bekanntmachung der Ausschlußfrist durch das Grundbuchamt. 
Beginn der Anlegung des Grundbuchs. 
Eintragungen im allgemeinen. 
Eintragung als Eigentümer.
	        
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