sa 1861.
Zu Urkund dessen ist vorstehende Erklärung ausgefertigt worden und soll dieselbe
nach erfolgter Auswechselung gegen eine übereinstimmende Erklärung des Kö.
niglich Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu Berlin öffentlich
bekannt gemacht werden.
Rudolstadt, den 22. Februar 1861. »
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
(L. S.) Cgez.) v. Bertrab.