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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 6. Weimar. 14. März 1908.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz vom 3. Juni 1906,
Seite 25. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ausführung der Unfallversicherungsgesetze, Seite 26.—
Ministerialbekanntmachung, betr. die Wahrnehmung der Obliegenheiten der Amtsanwaltschaft durch die
Großherzoglichen Forstrevieroerwalter und bez. deren Stellvertreter bei Zuwiderhandlungen gegen gesetz-
liche Vors riften lun einem fiskalischen Forstreviere, Seite 26. — Ministerialbekanntmachung, betr. Er-
teilung des Exeguatur an den Vize- und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Weimar
Herrn Gustav Lauter, Seite 27. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Abwehr und Unterdrückung
der Viehseuchen, Seite 27. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für
das Deutsche Reich, Seite 28.
Ministerialbekanntmachungen.
[/21]) I. In Abänderung der Bestimmung unter Ziffer 6 der Ministerialbekannt-
machung vom 6. Juli 1906, Seite 268 des Regierungsblattes, wird zu öffent-
licher Kenntnis gebracht, daß die bisher vom Großherzoglichen Staatsministerium,
Departement der Finanzen, wahrgenommenen Geschäfte der Direktivbehörde für
die Verwaltung der
Reichsstempelabgaben
mit dem 1. April d. J. hinsichtlich der zum Thüringischen Zoll= und Steuervereine
gehörigen Gebietsteile des Großherzogtumes auf den Generaldirektor dieses Vereines
in Erfurt und hinsichtlich der übrigen Gebietsteile, nämlich der Bezirke des Amts-
gerichtes Allstedt und des Amtsgerichtes Ostheim ohne die Ortschaften Birx,
Frankenheim und Melpers, auf den Großherzoglich Sächsischen Generalzoll-.
direktor zu Erfurt übergehen.
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