Negier ungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 31. W eimar. 21. Oktober 1908.
Inhalt: Zweiter Nachtrag zu der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen Amtes in der evange-
lischen Landeskirche vom 13. Februar 1889, Seite 391. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Kom-
missionen für die ärztliche Vorprüfung, für die Prüfung der Arzte und der Bahnäczte sowie für die
pharmazentische Prüfung für das Polhengsiahr vom 1. Oktober 1908 bis dahin 1909, Seite 392. —
inisterialbekanntmachung, betr. Erteilung des E euatur an den Generalkonsul der Republik Kolumbia
Dr. Cenon Solano in Hambg, Seite 394. — Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung des neu
festgestellten Statuts der Spar ase in Vieselbach vom 9. April 1908, Seite 394. — Ministerialbekannt-
mahmng betr. Enziehung von htherie-Serum, Seite 397. — Ministerialbekanntmachung, betr.
Einziehung von Diphtherie-Sera, Seite 398.
Zweiter Nachtrag
zu der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen Amtes
in der evangelischen Landeskirche vom 13. Februar 1889.
[104] Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
bestimmen wir in Abänderung der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geist-
lichen Amtes in der evangelischen Landeskirche vom 13. Februar 1889 folgendes:
I. Unter Ziffer I, 5 heißt es künftig im zweiten Satze:
Die Grade der Zensuren sowohl für die einzelnen Fächer, als auch
für das Gesamtergebnis der Prüfung sind:
1 — vorzüglich,
23 = recht gut,
2b — gut,
3a — genügend,
Zb — meist genügend,
4 = ungenügend.
1908 62