Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

Negier ungsblatt 
  
  
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Nummer 31. W eimar. 21. Oktober 1908. 
  
Inhalt: Zweiter Nachtrag zu der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen Amtes in der evange- 
lischen Landeskirche vom 13. Februar 1889, Seite 391. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Kom- 
missionen für die ärztliche Vorprüfung, für die Prüfung der Arzte und der Bahnäczte sowie für die 
pharmazentische Prüfung für das Polhengsiahr vom 1. Oktober 1908 bis dahin 1909, Seite 392. — 
inisterialbekanntmachung, betr. Erteilung des E euatur an den Generalkonsul der Republik Kolumbia 
Dr. Cenon Solano in Hambg, Seite 394. — Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung des neu 
festgestellten Statuts der Spar ase in Vieselbach vom 9. April 1908, Seite 394. — Ministerialbekannt- 
mahmng betr. Enziehung von htherie-Serum, Seite 397. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
Einziehung von Diphtherie-Sera, Seite 398. 
  
Zweiter Nachtrag 
zu der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen Amtes 
in der evangelischen Landeskirche vom 13. Februar 1889. 
[104] Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
bestimmen wir in Abänderung der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geist- 
lichen Amtes in der evangelischen Landeskirche vom 13. Februar 1889 folgendes: 
I. Unter Ziffer I, 5 heißt es künftig im zweiten Satze: 
Die Grade der Zensuren sowohl für die einzelnen Fächer, als auch 
für das Gesamtergebnis der Prüfung sind: 
1 — vorzüglich, 
23 = recht gut, 
2b — gut, 
3a — genügend, 
Zb — meist genügend, 
4 = ungenügend. 
1908 62
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.