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Taxe der Gefässe:
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur
bis zu 8 Unen EBsr
über 8 „ „ 12 „ PbbAPBfr.
„" 12 „„ 24 Plfbrp.
Für Gewichtsmengen über 12 Unzen sind starke Gläser entweder von der gewöhnlichen
Bouteillenform oder sogenannte Pfundgläser zu verwenden.
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte
höher berechnet.
Wemn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche Anstalten
oder für Epivemieen Gläser oder Täöpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind an dem
Betrag der Rechnung abzuziehen:
für grüne Gläser
bis zu 8 Unken Ekrm.
über 8 ,„ „ 12 „ . . . . . ůtr.
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für thönerne Töpfe
bis zu 2 Unzgen kr.
über 2 „ „ 8 „ . .. .. 2kr.
„ 8 „ „ 24 „ . .. . . Alr.
b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel.
(Mit einer Beilage.)
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der bestehenden Taxe der thierärztlichen
Arzneimittel wird verfügt:
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächstkünftigen
Taxe-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen.
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Taxe vom 26. August 1848.
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1860 in Wirksamkeit.
Stuttgart den 19. December 1859. Geßler.