Contents : Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus.

26

wesen  begonnen  und  wurden  dem  Volke  so  sehr  zur  Plage,
daß  seitdem  der  Notruf  im  Munde  des  Volkes  blieb:

„Vor  Köckeritze  und  Lüderitze,
vor  Krachten  und  vor  Itzenplitze
behüt'  uns  lieber  Herre  Gott!“

Die  Raubritter  vermeinten  ihr  Unwesen  unter  dem  jungen
Joachim  ungestraft  treiben  zu  können.  Da  er  nun  mit  den
schärfsten  Verordnungen  dagegen  auftrat,  drohten  sie  ihm:
„Jochimke,  Jochimke,  hüte  dy,  fange  wy  dy,  so  hange  wy  dy.“
Er  aber  ließ  sich  nicht  einschüchtern,  auch  als  sie  ihm  wirklich
nach  dem  Leben  stellten;  durch  bewaffnete  Reiter  ließ  er  vielmehr
  die  „Landbeschädiger“  aufgreifen  und  hängen.  Alle  vornehme
  Fürsprache  für  die  ergriffenen  Adligen  half  nichts.
Joachim  antwortete:  „Adlig  Blut  habe  ich  nie  vergossen,  sondern
  nur  Schelme,  Räuber  und  Mörder  hinrichten  lassen.
Wären  dies  redliche  Edelleute  gewesen,  so  würden  sie  keine
Verbrechen  begangen  haben.“

Die  Marken  erholten  sich  nun  bald  von  den  Zeiten  der
Not  und  Bedrängnis,  und  der  Kurfürst  konnte  mit  Genugtuung
  auf  die  wieder  erblühenden  Länder  blicken.  Er  bereiste
später  sein  ganzes  Kurfürstentum,  „um  sich  überall  nach  dem
Regiment  und  Wesen  der  Städte  zu  erkundigen  und  ferner
gnädiglich  zu  helfen  und  zu  raten“;  auch  erließ  er  eine  allgemeine
  Städteordnung,  durch  welche  unter  andern  gleiche
Maße  und  Gewichte  eingeführt  wurden.  —  Vor  allem  aber

1516  hat  er  sich  durch  die  Errichtung  des  Kammergerichts  ein
bleibendes  Denkmal  gesetzt;  demselben  empfahl  er  auf  das
eindringlichste,  unparteiisch  zu  richten,  alle  unnützen  Weitläufigkeiten
  zu  vermeiden  und  vorzüglich  den  Weg  gütlichen  Vergleichs
  zu  versuchen.

Indenverfolgung.  Gegen  die  im  Mittelalter  so  oft  verfolgten
  Juden  brach  damals  auch  in  der  Mark  eine  heftige
Verfolgung  los.  Drei  Juden  wurden  angeklagt,  geweihte
Hostien  an  sich  gebracht  und  mit  dem  christlichen  Heiligtum
allerlei  Frevel  getrieben  zu  haben;  die  Qualen  der  Folter
preßten  ihnen  die  schrecklichsten  Geständnisse  ab,  einige  be-