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wesen begonnen und wurden dem Volke so sehr zur Plage,
daß seitdem der Notruf im Munde des Volkes blieb:
„Vor Köckeritze und Lüderitze,
vor Krachten und vor Itzenplitze
behüt' uns lieber Herre Gott!“
Die Raubritter vermeinten ihr Unwesen unter dem jungen
Joachim ungestraft treiben zu können. Da er nun mit den
schärfsten Verordnungen dagegen auftrat, drohten sie ihm:
„Jochimke, Jochimke, hüte dy, fange wy dy, so hange wy dy.“
Er aber ließ sich nicht einschüchtern, auch als sie ihm wirklich
nach dem Leben stellten; durch bewaffnete Reiter ließ er vielmehr
die „Landbeschädiger“ aufgreifen und hängen. Alle vornehme
Fürsprache für die ergriffenen Adligen half nichts.
Joachim antwortete: „Adlig Blut habe ich nie vergossen, sondern
nur Schelme, Räuber und Mörder hinrichten lassen.
Wären dies redliche Edelleute gewesen, so würden sie keine
Verbrechen begangen haben.“
Die Marken erholten sich nun bald von den Zeiten der
Not und Bedrängnis, und der Kurfürst konnte mit Genugtuung
auf die wieder erblühenden Länder blicken. Er bereiste
später sein ganzes Kurfürstentum, „um sich überall nach dem
Regiment und Wesen der Städte zu erkundigen und ferner
gnädiglich zu helfen und zu raten“; auch erließ er eine allgemeine
Städteordnung, durch welche unter andern gleiche
Maße und Gewichte eingeführt wurden. — Vor allem aber
1516 hat er sich durch die Errichtung des Kammergerichts ein
bleibendes Denkmal gesetzt; demselben empfahl er auf das
eindringlichste, unparteiisch zu richten, alle unnützen Weitläufigkeiten
zu vermeiden und vorzüglich den Weg gütlichen Vergleichs
zu versuchen.
Indenverfolgung. Gegen die im Mittelalter so oft verfolgten
Juden brach damals auch in der Mark eine heftige
Verfolgung los. Drei Juden wurden angeklagt, geweihte
Hostien an sich gebracht und mit dem christlichen Heiligtum
allerlei Frevel getrieben zu haben; die Qualen der Folter
preßten ihnen die schrecklichsten Geständnisse ab, einige be-