Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Namen und Wohnorte der Besitzer, sowie des Aufstellungsortes der im Betrieb 
befindlichen Kessel ungesäumt anher einzureichen, nicht minder auch am jedes- 
maligen Jahresschluß resp. bis zum 15. Januar des folgenden Jahres ein Ver- 
zeichnis der dem Vereinsverbande angehbrigen, im Großherzogtum in Betrieb be- 
findlichen Kessel mit Angabe der Besitzer und des Aufstellungsortes, sowie der im 
Laufe des betreffenden Jahres von den Vereinsingenieuren im Großherzogtum 
auf Grund des gegenwärtigen Erlasses und der darin angezogenen Bestimmungen 
vorgenommenen Revisionen mit Angabe der Bestimmung des revidierten Kessels, 
des Tages der Revision, des Ergebnisses der letzteren und der deshalb getroffenen 
Anordnungen nach dem vorgeschriebenen Formulare anher einzureichen, damit dem 
zuständigen Bezirksdirektor eine auszugsweise Abschrift davon zugestellt werden kann. 
6. Ferner liegt dem Vereinsvorstande die Pflicht ob, jede Anderung des 
Statuts und der im Anschluß hieran erlassenen Bestimmungen, sowie jeden Wechsel 
in den Personen des Vorstands und der Ingenieure alsbald hier anzuzeigen, 
ebenso alljährlich den veröffentlichten Geschäftsbericht des Vereins mindestens in 
einem Exemplare anher einzureichen, nicht minder dem Bezirksdirektor von jeder 
Neuaufnahme eines dem betreffenden Verwaltungsbezirke angehörigen Dampfkessels 
in den Vereinsverband, sowie von jedem Ausscheiden aus dem letzteren unter Nam- 
haftmachung des Besitzers und des Aufstellungsortes alsbald Anzeige zu machen. 
7. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die polizeiliche 
Oberaufsicht über die Dampfkesselanlagen von Vereinsmitgliedern im Großherzog- 
tum den Bezirksdirektoren und im Falle der Gefahr im Verzuge den Ortspolizei- 
behörden dergestalt gebührt, daß dieselben zur Anordnung von außerordentlichen 
Dampfkesselrevisionen durch den Landbaumeister jederzeit berechtigt sind. 
Die Kosten dieser außerordentlichen Revision fallen dem Vereine dann zur 
Last, wenn sich Unregelmäßigkeiten in seiner Tätigkeit hierbei ergeben. 
8. Zur Erleichterung der Kesselrevisionen im Neustädter Kreise ist ein Re- 
visionsbeamter in Neustadt a. d. Orla zu stationieren. 
Burchdruckerei der Welmarischen Zeltung.
	        
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