Regieruungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 15. Weimar. 4. Juni 1909.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der Stiftung des am 8. März 1908 verstorbenen Kauf-
manns Friedrich Wilhelm Schubert in Weida, Seite 97. — Ministerialbekanntmachung, betr. Er-
nennung des Großherzoglichen Amtsrichters von Bardeleben in Weida zum Enteignungskommissar
für die Enteignung von Grundbesitz für den Ausbau des II. Gleises auf der innerhalb des Groß-
herzogtums liegenden Strecke zwischen Gera (Reuß) und dem Bahnhof Münschendorf, Seite 98. —
Misterialbecanntmachung, betr. Ernennung des Großherzoglichen Amtsrichters von Bardeleben in
Weida zum Enteignungskommissar für die Neubaustrecke Niederpöllnitz-Münchenbernsdorf und für die
Erweiterung des Bahnhofes Triptis, sowie für alle übrigen jetzt und in Zukunft sich nötig machenden
Enteignungen für die Erweiterungen und Abänderungen der Bahnanlagen der Gera-Eichichter Eisen-
bahn im V. Verwaltungsbezirk, Seite 98. — Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur
an den Königlich Dänischen Generalkonsul Paul von Mendelssohn-Vartholdy in Berlin, Seite 99.
— Ministerialbekanntmachung, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 99. — Ministerial-
bekamntmachung, betr. Wechsel in den Personen der Meisterprüfungskommission für Brauer, Seite 99.
— Ministerialbekanntmachung, betr. die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Herdbuchvereine in Alten-
gönna, Berka a. d. J., Berlstedt und Niederzimmern, Seite 100. — Ministerialbekanntmachung, betr.
Genehmigung eines Nachtrags zu den Satzungen der Sparkasse zu Jena, Seite 100.
Ministerialbekanntmachungen.
(50] I. Der am 8. März 1908 verstorbene Kaufmann Friedrich Wilhelm
Schubert in Weida hat durch Testament vom 9. September 1900 eine Stiftung
im Gesamtbetrage von 200000 = errichtet. Die Stiftung führt den Namen:
„Stiftung zur Unterstützung und Ausstattung von Nachkommen der Geschwister
der Eltern des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Schubert in Weida“ und zer-
fällt in 2 Hälften von je 100000 —+&. Der Ertrag der einen Hälfte wird
zur Unterstützung von armen Kranken und armen alten Nachkommen der Ge-
schwister der Eltern des Stifters verwendet. Der Ertrag der andern Hälfte wird
zur Aussteuer von bedürftigen Töchtern von Nachkommen der Geschwister der Eltern
des Stifters verwendet.
1909 18