Negierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 19. Weimar. 28. Juni 1909.
Inhalt: Ministerialbekammtmachung; betr. bereinkommen mit Preußen wegen gegenseitiger Anerkennung von
Befähigungsgenguissen für Lehrerinnen der Hauswirtschaftskunde, Seite 161. — Inhaltsverzeichnis aus
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 161.
Ministerialbekanntmachung.
[63) Mit dem Königlich Preußischen Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinalangelegenheiten ist ein Ubereinkommen dahin getroffen worden, daß
die von einer staatlichen Prüfungskommission in Preußen ausgestellten Befähigungs-
zeugnisse für Lehrerinnen der Hauswirtschaftskunde im Gebiet des Großherzog-
tums, die gleichen Zeugnisse, welche von dem Seminar für Lehrerinnen der Haus-
wirtschaftskunde der Frau Burchardi in Eisenach auf Grund einer staatlicherseits
geleiteten Prüfung ausgestellt sind, im Gebiet des Königreichs Preußen die
gleiche Giltigkeit erlangen, die sie in dem Staate besitzen, in welchem sie aus-
gestellt sind.
Weimar, den 1. Juni 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
[64] Das 28. bis 32. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3612. Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen. Vom 1. Juni 1909.
„ 3613. Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Australischen Bundes zu der
internationalen Ubereinkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und
Gelbfieber, vom 3. Dezember 1903. Vom 26. Mai 1909.
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