Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Regierungsblatt 
  
  
für das 
Großherzogtum Hachsen. 
Nummer 30. Weimar. - 30. Oktober 1909. 
  
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. die Viehzählung vom 1. Dezember 1909, Seite 355. — Ministerialbekannt- 
machung, betr. Bildung eines eigenen Friedensrichterbezirks für die Gemeinde Köstitz, Seite 357. — 
Ministerialbekanntmachung, betr. Einreihung der Eisenbahn Niederpöllnitz-Münchenbernsdorf unter die 
Nebenbahnen, Seite 357. — Ministerialbekanntmachung, betr. Anderung der Postordnung vom 20. März 
1900, Seite 357. — Ministerialbekanntmachungen, betr. Einziehung von Diphtherie-Serum, Seite 359. 
— Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 360. 
  
Ministerialverordnung, 
die Viehzählung vom 1. Dezember 1909 betreffend. 
[99] Zur Ausführung einer am 1. Dezember 1909 im Großherzogtum vorzu- 
nehmenden Viehzählung wird hiermit folgendes verordnet: 
§ 1. 
Die Zählung erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine und 
Ziegen nach den in der Zählungsliste verzeichneten Altersklassen. 
8 2. 
Die Aufnahme erfolgt am 1. Dezember d. J. durch die Gemeindevorstände, 
denen es überlassen bleibt, sich dabei ihrer Gemeindebeamten, einschließlich des 
Polizeipersonals und der Dienerschaft, zu bedienen oder besondere Zähler zu bestellen. 
Größere Gemeindebezirke sind von dem Gemeindevorstand in eine entsprechende 
Zahl von Zählbezirken zu teilen. 
§ 3. 
Die Ausfüllung der Listen hat am 1. Dezember d. J. in der Weise zu 
erfolgen, daß die mit der Aufnahme betrauten Personen das zu zählende Vieh von 
1909 56
	        
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