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[114] III. Herr Moritz Weinstein ist ermächtigt worden, im Bedarfsfalle den
Konsul der Republik Kuba, Herrn Adolf Weinstein in Eisenach, zu vertreten.
Weimar, den 15. November 1909.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Paulssen.
[115] IV. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 17. September 1909
— Regierungsblatt S. 293 — geben wir im folgenden gemäß § 16 des Land-
tagswahlgesetzes die Namen der Wahlleiter für die Wahlen der nach § 2
lit, a und b des Gesetzes zu wählenden Abgeordneten für den nächsten 32. ordent-
lichen Landtag öffentlich bekannt unter gleichzeitiger Angabe der gemäß § 29
des Gesetzes gebildeten Wahlunterbezirke:
I. für die Wahl der größeren Grundbesitzer
(§ 2 lit. a des Gesetzes):
Oberämtsrichter Justizrat Metzner in Weimar.
II. für die Wahlen der übrigen Höchstbesteuerten
(§ 2 lit. b des Gesetzes):
1. Erster Bezirk der Stadt Weimar
(Wähler, deren Familienname mit den Buchstaben A—K anfängt):
Amtsgerichtsrat Braungart in Weimar,
2. Zweiter Bezirk der Stadt Weimar
(Wähler, deren Familienname mit den Buchstaben L—3 anfängt):
Landgerichtsrat Schaller in Weimar,
3. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Weimar mit Ausnahme der
Stadt Weimar:
Amtsrichter Lemmerzahl in Weimar,
4. Amtsgerichtsbezirk Blankenhain:
Oberamtsrichter Justizrat Kästner in Blankenhain,