Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

156 
Ministerialbekanntmachungen. 
(52) I. Mit dem 1. Juli d. J. wird die Katasterführung für die Stadt und 
Flur Weimar von der Stenereinnahme hier abgetrennt und dem Großherzoglichen 
Vermessungsamt in Weimar übertragen. 
Weimar, den 11. Mai 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
Hunnius. 
(53) II. Dem zum Kousul der Vereinigten Staaten von Amerika an Stelle des 
nach Bahia versetzten Konsuls Southard P. Waruer ernannten Herrn Albert 
R. Morawetz in Leipzig, zu dessen Amtsbezirk der Verwaltungsbezirk Neu- 
stadt a. O. gehört, ist das Exequatur namens des Reichs erteilt worden. 
Weimar, den 13. Mai 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Paulssen. 
(54] Das 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 3759. Gesetz zur Anderung des Gesetzes, betr. das Reichsschuldbuch, vom 
31. Mai 1891. Vom 6. Mai 1910. 
„ 3760. Bekanntmachung, betr. die Einziehung von Reichskassenscheinen. Vom 
28. April 1910. 
„ 3761. Bekanntmachung, betr. die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen 
Eintalerstücke deutschen Gepräges. Vom 28. April 1910. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 20: 
S. 194. Verwendung der früheren Frachtbriefmuster. 
„ 194. Ratifikation der Übereinkunft über die Errichtung eines internationalen 
landwirtschaftlichen Instituts in Rom vom 3. Mai 1910. 
„ 195. Besteuerung des Getränks „Pricco“. 
„ 195. Veränderungen in dem Stand und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuersteller 
—— 
Juchdruckeren ver Weimarischen Zeltung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.